Untersuchung einer päpstlichen Urkunde für eine Sterbebruderschaft

Ablassbreve von Papst Benedikt XIII vom 18. Jänner 1730 für die "Bruderschaft von der Liebesversammlung zum Troste der Sterbenden

Im Zuge der Bearbeitung des Urkundenbestandes wurde eine bislang von der Forschung vernachlässigte Urkunde untersucht.

Bruderschaften spielten schon im mittelalterlichen Wien eine bedeutsame Rolle. Die Angehörigen dieser kirchlich anerkannten religiösen Vereinigungen – zumeist Laien – verpflichteten sich freiwillig zu Werken der Frömmigkeit sowie zu karitativen Diensten. Ihre Tätigkeiten konnten dabei von vermehrten Gottesdienstbesuchen, besonderen Gebeten und Bußwerken bis hin zu Krankenbetreuung und Totenbestattung reichen. Die Bedeutung von Bruderschaften nahm im Spätmittelalter ab. In der Barockzeit erlebten sie jedoch in katholischen Ldern eine erneute Blütezeit. Papst Clemens VIII. regelte in seiner Bulle Quaecumque (1604) den kirchenrechtlichen Status von Bruderschaften und räumte den Bischöfen damit entsprechende Kontrollrechte ein.

Die Bruderschaft

Sowohl im Mittelalter als auch in der Neuzeit nahm das Totengedächtnis einen breiten Raum in solchen Gebetsgemeinschaften ein. Die im Jahre 1729 in St. Stephan errichtete „Bruderschaft von der Liebesversammlung zum Troste der Sterbenden“ setzte einen Schritt davor an: Der Hauptzweck dieser Bruderschaft, die Männern und Frauen gleichermaßen offen stand, lag darin, sich der Sterbenden anzunehmen und für sie in ihrer Sterbestunde Gottes Gnade zu erbitten. Diesem Zweck wurde in zweierlei Form nachgegangen: Die Mitglieder hatten einerseits täglich für die „in den letzten Zügen Liegenden“ zu beten. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Sterbenden der Bruderschaft angehörten oder nicht. Zudem sollten täglich mindestens drei heilige Messen vor dem Gnadenbild Maria Pócs in den Anliegen der Bruderschaft gelesen werden. Hierfür hatte jedes Mitglied wöchentlich einen Kreuzer beizutragen.

Die Urkunde

1730 stellte Papst Benedikt XIII. eine an diese Vereinigung gerichtete Urkunde aus, die sich heute im Domarchiv zu St. Stephan befindet. Dabei handelt es sich um ein päpstliches Breve. Diese Urkundenform unterscheidet sich von anderen Papsturkunden wie Privilegien oder Bullen dadurch, dass sie kürzer und weniger feierlich ausgestaltet ist. Das vorliegende Schriftstück stellt zudem eine Sonderform, ein Ablassbreve, dar. Wurden päpstliche Breven in der Regel verschlossen versandt, konnte die Versendung von Ablassbreven auch offen erfolgen. Davon zeugen auf der gegenständlichen Urkunde Wachsreste des päpstlichen Fischerringsiegels, das bei verschlossenen Breven üblicherweise als Verschluss diente, hier jedoch bloß auf der Rückseite angebracht worden ist.
Benedikt XIII. gewährte in dieser Urkunde allen Mitgliedern der Bruderschaft am Tag ihres Eintritts sowie im Augenblick ihres Todes einen vollkommenen Ablass. Voraussetzung hierfür war, dass sie aufrichtig Reue zeigten, beichteten und die heilige Kommunion empfingen. Unter denselben Voraussetzungen war ein vollkommener Ablass möglich, wenn die Mitglieder am Hauptfest der Bruderschaft – das war der Sonntag nach Mariä Heimsuchung – oder an bestimmten anderen Tagen eine Kirche, eine Kapelle oder ein Oratorium der Bruderschaft aufsuchten, dort ihre Gebete in den Anliegen der Vereinigung verrichteten und entsprechende Werke der Frömmigkeit und
der Nächstenliebe vollbrachten.

Die Zügenglocke

Über den weiteren historischen Verlauf der Bruderschaft schweigen die Quellen. Dennoch gibt es heute noch eine unaufdringliche Zeugin für das Wirken dieser Vereinigung: Die Zügenglocke war es nämlich, die die Mitglieder zum Gebet für die „in den letzten Zügen Liegenden“ aufforderte. 1707 gegossen und 1830 umgegossen wurde sie 1942 abgenommen und an die „Reichsstelle für Metalle“ abgeliefert. 1946 erfolgte ihre Rückstellung in den Dom, wo sie später reaktiviert wurde.

Text von Pia Tüchler / Wissenschaftliche Mitarbeiterin Domarchiv
Die Juristin und Historikerin Pia Tüchler ist seit 1. Juni 2026 im Domarchiv als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.